Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Bremen sind wir neutral und nicht an Weisungen von Dritten gebunden. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt hat keine beweissichernde Funktion. Nur bei Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen gehen Sie auf Nummer Sicher. Nutzen Sie Ihr gutes Recht.
Bei einem unverschuldeten Schaden – einem sog. Haftpflichtschaden – an Ihrem Kraftfahrzeug trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten – ab einer Schadenshöhe von 750 Euro.
Als Geschädigter können Sie bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) den Sachverständigen frei wählen. Bei einem selbstverschuldeten Unfall und den daraus resultierenden Kaskoschaden sind Sie weisungsgebunden an Ihren Versicherer. Fragen Sie uns, Ihren KFZ-Gutachter in Bremen.
Wir bieten für Ihr Fahrzeug (PKW, LKW/-aufbau, Krad, Wohnmobil/Wohnwagen, Oldtimer und Sonderfahrzeug) folgende Leistungen bei einem Schaden an:
bei Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug oder Zweirad – ob Haftpflicht oder Kasko
für die Ermittlung des Einkaufs-, Verkaufs- oder Wiederbeschaffungswertes
zum Beispiel bei Getriebe-, Achs- und Motorschäden, Lackschäden und Reparaturmängel
wie zum Beispiel Schaustellerfahrzeuge oder gepanzerte Fahrzeuge
Damit es bei der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeuges keine bösen Überraschungen gibt
für die professionelle Unterstützung beim Kauf und Verkauf Ihres Fahrzeuges
Nichts ist mehr wert, als ein persönliches Gespräch. Daher freuen wir uns, wenn Sie uns in unserem Büro besuchen oder wir zu Ihnen kommen dürfen. Hier können Sie sich aber schon mal einen kleinen Eindruck über unsere Arbeit machen.
Telefon: (0421) 37 31 34
Telefax: (0421) 37 30 12
E-Mail: info@behrens-wetjen.de