Nach einem unverschuldeten Unfall hast du das Recht auf eine vollständige Entschädigung durch die gegnerische Versicherung. Du kannst für alle entstandenen Kosten, wie Reparaturkosten, Mietwagen oder Schmerzensgeld, Entschädigung verlangen. Dies umfasst unter anderem:
- Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden.
- Kosten für ein unabhängiges Schadengutachten zur fairen Schadensbewertung.
- Wertminderung, falls dein Fahrzeug nach der Reparatur an Wert verliert.
- Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten, wenn du auf dein Fahrzeug angewiesen bist.
- Anwaltskosten für einen Verkehrsrechtler, die von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen.
- Abschleppkosten und Standgebühren, die bei der Unfallbeseitigung entstehen.
- Schmerzensgeld und Heilbehandlungskosten bei Personenschäden, die ebenfalls von der Versicherung des Unfallgegners getragen werden.
Fazit
Wenn du nach einem unverschuldeten Unfall von einem anderen Fahrzeug geschädigt wurdest, solltest du deine Rechte kennen und sie durchsetzen. Ein unabhängiger Gutachter und gegebenenfalls ein Anwalt helfen dir, eine faire Entschädigung zu erhalten.