Nach einem Unfall ist oft unklar, wer die Kosten für das Kfz-Gutachten übernimmt. Hier erfährst du, wer zahlt, wie sich die Kosten zusammensetzen und wie die Schadensregulierung mit der Versicherung abläuft.
Wer übernimmt die Kosten für ein Gutachten?
Wenn du den Unfall nicht selbst verschuldet hast, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Kfz-Gutachten. Für dich entstehen somit keine Ausgaben. Wichtig: Du hast immer das Recht, einen unabhängigen Gutachter deiner Wahl zu beauftragen – und solltest dich nicht auf den Vorschlag der gegnerischen Versicherung verlassen.
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Die Gutachterkosten werden in der Regel prozentual zur Schadenhöhe berechnet.
Typische Bestandteile sind:
- Honorar des Gutachters (abhängig von der Schadenhöhe)
- Kosten für Fotos und Dokumentationen
- Fahrtkosten des Gutachters
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Versicherung diese Kosten vollständig.
Achtung bei Versicherungsgutachtern!
Viele Versicherungen versuchen, eigene Gutachter einzusetzen, um die Schadenhöhe möglichst gering zu halten. Das kann für dich finanzielle Nachteile bedeuten. Deshalb gilt: Beauftrage immer einen freien Sachverständigen, damit dein Schaden realistisch bewertet wird.
Wie läuft die Schadensregulierung mit der Versicherung ab?
Damit du deine Ansprüche vollständig durchsetzen kannst, solltest du den Ablauf kennen:
1. Unfall melden & Beweise sichern
- Fotos vom Schaden, Unfallort und Unfallgegner machen
- Polizei hinzuziehen (bei größeren Schäden oder Unklarheiten)
- Unfall bei der gegnerischen Versicherung melden (oder bei deiner eigenen, falls Kaskoschaden)
2. Unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen
- Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung
- Das Gutachten enthält Reparaturkosten, Wertminderung, Restwert und Nutzungsausfall
3. Anwalt einschalten (empfohlen)
- Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht setzt deine Ansprüche durch
- Keine Kosten für dich, da die Versicherung die Anwaltskosten trägt
4. Gutachten bei der Versicherung einreichen
- Der Gutachter sendet es direkt an die Versicherung
- Diese prüft und entscheidet über die Regulierung
5. Angebot der Versicherung prüfen
- Zahlungszusage oder Kürzungsversuch
- Bei Kürzungen: Anwalt einschalten, um volle Entschädigung zu sichern
6. Auszahlung oder Reparatur
- Reparatur: Werkstatt rechnet direkt mit der Versicherung ab
- Fiktive Abrechnung: Auszahlung der Schadenssumme ohne Reparatur (abzüglich Restwert bei Totalschaden)
7. Abschluss der Regulierung
- Auszahlung erfolgt
- Eventuelle Unstimmigkeiten können durch den Anwalt geklärt werden
Fazit
Die Kosten für ein Kfz-Gutachten musst du nach einem nicht selbst verschuldeten Unfall nicht selbst tragen – die gegnerische Versicherung übernimmt diese. Damit du deine vollen Ansprüche erhältst und nicht durch Kürzungen benachteiligt wirst, solltest du immer einen unabhängigen Gutachter und idealerweise einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten.